Betroffene Physiotherapiepraxen bekommen Unterstützung bei Hochwasser

Das Hochwasser hat in einigen Regionen Deutschlands enorme Schäden angerichtet. Kollegen und betroffene Physiotherapiepraxen können sich an einen der vier Physiotherapie-Verbände wenden. Diese stellen Hilfs- und Informationsangebote vor Ort bereit.
IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT sammeln derzeit Rückmeldungen zur aktuellen Situation, der Physiotherapiepraxen in den Überschwemmungsgebieten und führen diese Informationen zusammen.

Hochwasser Physiotherapie

Betroffene können sich aber auch noch bei Bedarf, in den kommenden Wochen melden. Die Verbände stehen unter anderem bei individuellem Beratungsbedarf zu Abrechnungen, Versicherungen, Finanzhilfen und vielen weiteren Themen zur Verfügung.

GKV erlaubt Behandlung außerhalb der Praxisräume für betroffene Physiotherapiepraxen

Der GKV-Spitzenverband spricht sich dafür aus, bei vom Hochwasser Betroffenen die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe auszusetzen. In dem Rundschreiben wird den Krankenkassen empfohlen, dass betroffene Praxen auch an anderen Orten als in ihrer Praxis Behandlungen erbringen dürfen, beispielsweise im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort.

Die Bundesregierung und die Länder haben Soforthilfen und Aufbauprogramme angekündigt.
Praxisinhaber aus den betroffenen Regionen haben einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, da die aktuelle Situation in den betroffenen Regionen als „unabwendbares Ereignis“ durch „außergewöhnliche Witterungsumstände“ zu werten ist. Infos dazu gibt es im Merkblatt der Agentur für Arbeit (Seite 12 f.).
Der betroffene Steuerpflichtige sollte die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und soweit wie möglich nachweisen oder glaubhaft machen. Das vollständige Schreiben der Finanzverwaltung NRW gibt es hier.
Die Verbände stehen darüber hinaus im Austausch mit Abrechnungs- und Softwarefirmen sowie Praxisausstattern zu möglichen Sonderkonditionen für Betroffene.

Quelle: Ifk.de